Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt Einhaltung und Überwachung von Maßnahmen zur Infektionshygiene.
§ 23, IfSG - Infektionshygiene
Hygienemanagement
Hygieneplan
Landeshygieneverordnung (MedHygVO)
SARS-CoV-2 (Covid-19)
Anmerkungen zu Hygienemaßnahmen im Rahmen einer Infektion durch SARS-CoV-2 (Covid-19)
Nach dem bisherigen Kenntnisstand erfolgen Übertragungen in erster Linie durch Tröpfchen, etwa beim Niesen, Husten sowie durch Aerosolbildung bei bestimmten medizinischen Behandlungen.
Eine Kontaktübertragung über Hände oder kontaminierte Oberflächen ist zu bedenken. Hygienemaßnahmen leiten sich aus den bisherigen Erfahrungen mit anderen Coronaviren ab. Ziel ist es, die Ausbreitung in medizinischen Einrichtungen zu vermeiden. (Siehe auch RKI_Corona_SARS_CoV2_2020.pdf)
Zu den Hygienemaßnahmen gehören:
- Schutzkleidung (PSA)**
(Einmalkittel,-schürzen, Einmalhandschuhe, mind. mehrlagiger Mund-/Nasenschutz., ggf. Schutzbrille und FFP2-Masken). - Händehygiene
(Händereinigung, Händedesinfektion*, Handschuhwechsel) - Tägliche Flächendesinfektion* der patientennahen Flächen
- Sachgerechte Aufbereitung* der Medizinprodukte mit direktem Patientenkontakt
*Geeignet sind Desinfektionsmittel, die mind. „begrenzt viruzid“ oder „begrenzt viruzid Plus“ bzw. „viruzid“ wirksam sind.
**Anforderungen an Schutzausrüstung: TRBA 250 und KRINKO-Empfehlung „Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten“ beachten.