Eine sachgerechte (normenkonforme) Aufbereitung wird vermutet, wenn die Empfehlung der RKI-/BfArM (KRINKO) „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von MP“ aus 2012 beachtete werden. In den mitgeltenden Anlagen und Anhängen werden Empfehlungen ergänzt und präzisiert.
Krinko-Mitgeltende Anlagen
Grundlegendes
Risikobewertungen + Einstufungen
Aufbereitungsverfahren
Validierte Verfahren
Validierung - RDG-E
Standardanleitungen + Zuständigkeiten
Anforderungen an Aufbereitungseinheiten
Sachkenntnis
Für Personal, das Medizinprodukte aufbereitet, ist Sachkenntnis nachzuweisen.
In der Anlage 6 zur RKI-/BfArM-Empfehlung "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten" aus 2012 werden Inhalte präzisiert. In der neu gefassten Anlage 8 "Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung thermolabiler Endoskope" aus 2024 werden die speziellen Anforderungen bei der Aufbereitung von Endoskopen und die Notwendigkeit der Zusatzqualifikation hervorgehoben.
Zu unterscheiden sind Anforderungen für Mitarbeiter, die in ZSVA´s (Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen) und Anforderungen für Mitarbeiter, die in Aufbereitungseinheiten der Kategorie A und B (Aufbereitung unkritischer, semikritischer und kritischer Medizinprodukte) tätig sind.
In ZSVA´s (Zentralen Sterilgutversorgungsabteilungen) ist Sachkenntnis in Anlehnung an die Lehrgänge der DGSV (Fachkunde I – III) erforderlich.
Für Mitarbeiter in Aufbereitungseinheiten der Kategorie A und B und nachgewiesener Ausbildung wurden inhaltliche Schwerpunkte festgelegt, die nachzuweisen sind.
Für Mitarbeiter ohne Nachweis einer Ausbildung ist eine Fortbildung in Anlehnung an die Lehrgänge der DGSV erforderlich.
Sachkenntnis ist regelmäßig zu aktualisieren.