Europäische-Biozid-Verordnung:
Regelt die Herstellung, Kennzeichnung und das Inverkehrbringen der Biozid-Produkte*.
Unterteilt werden Biozidprodukte in Produktgruppen und Produktarten.
Produktgruppe 1: Desinfektionsmittel
- Produktart 1: Menschliche Hygiene
- Produktart 2: Desinfektionsmittel, die nicht zur Anwendung am Menschen bestimmt sind und keine Medizinprodukte sind.
Kennzeichnung mit Biozid Reg.-Nr. und Produktart erfolgt durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und -sicherheit (BAuA)
Ziel der Verordnung: Keine Herstellung und kein Inverkehrbringen nicht genehmigter Biozidwirkstoffen. Für sog. "Altwirkstoffe" gelten Ausnahmen u. Übergangsregelungen.
(*Chemische Stoffe u. Zubereitungen, die Mikroorganismen abtöten oder Funktionen einschränken)