Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines, Geltungsbereich
    1. Für unsere Lieferungen und Leistungen gelten ausschließlich unsere nachfolgenden Verkaufsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Spätestens mit vorbehaltloser Entgegennahme der Ware oder unserer Leistung gelten die Verkaufsbedingungen als vom Kunden angenommen.
    2. Unsere Verkaufsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB.
    3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden.
  2. Angebot, Vertragsschluss
    1. Unsere Angebote sind freibleibend, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
    2. Für die Annahme einer vom Kunden verbindlich erteilten Bestellung wird uns eine Frist von 4 Wochen eingeräumt.
    3. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Bestellung des Kunden von uns schriftlich bestätigt oder die Lieferung der bestellten Ware ohne gesonderte Bestätigung ausgeführt worden ist.
    4. Für die Beschaffenheit der Kaufsache, deren Eigenschaften, Merkmale und ihren Ver­wendungszweck ist allein die im Vertrag enthaltene oder ihm beigefügte Produktbeschreibung maßgeblich. Andere oder weitergehende Eigenschaften, Merkmale oder Verwendungszwecke gelten nur als vereinbart, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden.
    5. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als “vertraulich” bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
  3. Preise, Zahlung / Ausschluß von Aufrechnung und Zurückbehaltung
    1. Unsere Preise richten sich nach unserer am Tag der Auftragsbestätigung bzw. - falls diese nicht gesondert erfolgt - am Tage der Lieferung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer nicht ein.
    2. Soweit nicht im Einzelfall anders vereinbart, sind unsere Rechnungen wie folgt zu begleichen:
      • Innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungserhalt ohne Abzug oder
      • bei vereinbartem sofortigem Bankeinzug unter Abzug von 3% Skonto, vorbehaltlich der Einlösung der Lastschrift.
      Wir sind berechtigt, für jede Mahnung einer fälligen Forderung jeweils 10 EURO Aufwen­dungsersatz zu berechnen. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 %-Punkten jährlich über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Weitergehende Rechte von uns bleiben unberührt.
    3. Ein Recht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung gegen unsere Forderungen steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Lieferzeit
    1. Sofern Liefertermine oder –fristen verbindlich vereinbart werden sollen, bedarf dies der Schriftform. Sonstige Angaben zur Lieferzeit sind annähernd und nicht verbindlich.
    2. Lieferfristen beginnen mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, frühestens aber mit vollständiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages und vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen des Kunden wie z.B. Beibringung aller erforderlichen behördlichen Bescheinigungen, Gestellung von Akkreditiven und Garantien sowie Leistung einer vereinbarten Vorauszahlung.
    3. Setzt uns der Kunde, nachdem wir in Verzug geraten sind, eine angemessene Nachfrist, welche mindestens 2 Wochen zu betragen hat, mit Ablehnungsandrohung, so ist er nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, die der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt sind, stehen dem Kunden nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtverletzung beruht.
    4. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, zu verlangen. In diesem Fall geht auch die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahmeverzug gerät.
  5. Versand, Gefahrübergang
    1. Wenn in unserer Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, erfolgt die Lieferung frei Haus.
    2. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an den Frachtführer übergeben worden ist. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers hinausgeschoben oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Kunden zu vertretenden Gründen, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Die Wahl des Versandweges und des geeigneten Verpackungsmaterials behalten wir uns vor. Die durch eine vom Kunden gewünschte besondere Versand- oder Verpackungsart bedingten Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.
  6. Untersuchungspflicht, Rechte des Kunden bei Mängeln
    1. Der Kunde hat die Lieferung unverzüglich nach Eingang zu untersuchen und uns erkannte Mängel unverzüglich, spätestens aber binnen einer Woche nach Lieferung, schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung bei Lieferung nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Bei jeder Mängelanzeige ist die Chargenbezeichnung mitzuteilen sowie Daten der Lieferung, aus der die gerügte Ware stammt.
    2. Im Falle eines rechtzeitig angezeigten Mangels hat der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Anspruch auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung mangelfreier Erzeugnisse. Stattdessen sind wir – nach unserer Wahl – auch zur Nachbesserung berechtigt. Soweit sich unsere Aufwendungen dadurch erhöhen, daß der Liefergegenstand nach Auslieferung an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, trägt der Kunde die dadurch entstehenden Mehrkosten. Ist eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhafter Erzeugnisse fruchtlos abgelaufen bzw. die Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlgeschlagen, ist der Kunde berechtigt, Minderung der vereinbarten Vergütung oder Schadensersatz zu verlangen oder vom Kaufvertrag über das mangelhafte Erzeugnis zurückzutreten. Das Recht auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder das Recht zum Rücktritt vom Vertrag steht dem Kunden jedoch nicht zu, wenn unsere Pflichtverletzung oder ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache unerheblich ist.
    3. Der Kunde hat uns unverzüglich Gelegenheit zu geben, den angezeigten Mangel nachzuprüfen und uns hierzu auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben davon unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Kommt der Kunde diesen Verpflichtungen nicht nach, sind seine Sachmängelansprüche ausgeschlossen.
    4. Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche des Kunden beträgt ein Jahr und beginnt mit dem Zeitpunkt der Lieferung an den Kunden.
    5. Ein Mangel berechtigt den Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen nur, wenn der Mangel unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist und soweit der zurückbehaltene Betrag in einem angemessenen Verhältnis zum Mangel steht.
    6. Die Abtretung von Sachmängelhaftungsansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.
  7. Warenrücksendungen
    1. Vor Rücksendung von gelieferter Ware ist unsere Zustimmung einzuholen.
    2. Rücksendungen werden von uns – unsere vorherige Zustimmung vorausgesetzt – nur angenommen, wenn
      • sich die Artikel in verschlossener, ungeöffneter Originalverpackung befinden;
      • die restliche Mindesthaltbarkeitsdauer noch mindestens 6 Monate beträgt;
      • der Rücksendung ein Beleg beiliegt, aus dem sich die jeweilige Artikelnummer, die Stückzahl und außerdem die Rechnungs- oder Lieferscheinnummer der Lieferung ergibt, aus der die zurückgesandten Artikel stammen.
      Bei Medizinprodukten und Arzneimitteln muß außerdem eine Erklärung beigefügt werden, daß die Artikel beim Kunden sachgemäß gelagert wurden.
  8. Besondere Regelungen
    1. Soweit Produkte dem AMG unterliegen, kann die Lieferung nur an befugte Abnehmer erfolgen. Der Kunde hat uns seine Befugnis auf Verlangen nachzuweisen.
    2. Bei Medizinprodukten ergeben sich Zweckbestimmung, Eigenschaften, Anwendung und Hinweise zum sachgemäßen Umgangaus den Konformitätserklärungen und weiteren Hinweisen des jeweiligen Herstellers. Soweit wir solche Erklärungen oder Hinweise an den Kunden weitergeben, übernehmen wir damit keine Haftung für deren inhaltliche Richtigkeit.
    3. Die Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der von uns gelieferten Waren liegt aus­schließlich in der alleinigen Verantwortung des Kunden. Eine etwaige von uns gegebene anwendungstechnische Beratung stellt nur eine unverbindliche Information dar und befreit den Kunden nicht von der eigenverantwortlichen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Vorstehendes gilt auch in Bezug auf etwaige Schutzrechte Dritter. Unsere Haftung im Zusammenhang mit einer anwendungstechnischen Beratung ist daher ausgeschlossen, in jedem Fall aber auf den Wert der von uns gelieferten Ware begrenzt.
  9. Haftung
    1. Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlungen, haften wir - auch für unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen - nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, und zwar der Höhe nach beschränkt auf den bei Vertragsschluß voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit dadurch die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, ferner nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit wegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
  10. Eigentumsvorbehalt
    1. Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde hat die in unserem Eigentum stehenden Sachen (Vorbehaltsware) als Verwahrer für uns mit kaufmännischer Sorgfalt zu besitzen. Ferner ist er verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden zum Neuwert zu versichern. Der Kunde tritt seine Ansprüche aus der jeweiligen Versicherung und andere Ansprüche wegen des Untergangs oder der Verschlechterung der Vorbehaltsware hiermit bereits jetzt an uns ab; wir nehmen diese Abtretung hiermit an. Eine Veräußerung, Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt; ist der Kunde Wiederverkäufer, ist ihm eine Veräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr gestattet.
    2. Die Forderungen gegen seine Abnehmer, die aus der Veräußerung der Vorbehaltsware entstehen, tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an und ermächtigen den Kunden, die an uns abgetretenen Forderungen auf unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Ermächtigung kann von uns jederzeit widerrufen werden. Kommt der Kunde seinen uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, ist er auf Verlangen verpflichtet, die Abtretung gegenüber seinen Abnehmern offen zu legen, ebenso sind wir berechtigt, den betroffenen Abnehmern unseres Kunden die Abtretung offen zu legen. Der Kunde ist verpflichtet, uns die dafür erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zugriffe oder - angebliche - Ansprüche Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde uns sofort und unter Übergabe der notwendigen Unterlagen anzuzeigen und uns Gelegenheit zu geben, den Zugriff abzuwehren. Die Kosten der Abwehr solcher Zugriffe trägt der Kunde.
    3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen und auf Kosten des Kunden zurückzunehmen bzw. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber seinen Abnehmern zu verlangen. In der Zurücknahme bzw. in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
  11. Datenschutz
    1. Die Auftragsdaten werden von uns für die Vertragsabwicklung gespeichert.
    2. Personenbezogene Daten des Kunden (Name, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefon- und Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartennummer) werden von uns unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verwendet.
    3. Soweit personenbezogene Daten für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden sie zur Abwicklung der vom Kunden mit uns geschlossenen Verträge erhoben, gespeichert, verarbeitet und verwendet. Falls Dritte zur Vertragsabwicklung eingesetzt werden, werden wir diese Daten auch an diese zur Vertraulichkeit verpflichteten Personen weiterleiten.
    4. Eine darüber hinausgehende Nutzung der Daten, z.B. für Zwecke der Werbung, Marktforschung oder für die bedarfsgerechte Ausgestaltung unserer Angebote an den Kunden, bedarf der ausdrücklichen Einwilligung des Kunden. Diese Einwilligung erfolgt freiwillig und kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.
  12. Schlußbestimmungen
    1. Die Änderung, Ergänzung oder Aufhebung des Vertrages einschließlich dieser Verkaufs­bedingungen bedürfen der Schriftform. Auf die Einhaltung der Schriftform kann nur schriftlich verzichtet werden.
    2. Der verantwortungsvolle Umgang mit personenbezogenen Daten ist uns wichtig. Mit unserer Datenschutzerklärung beachten wir die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
    3. Sofern der Kunden Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hamburg. Wir sind jedoch zur Erhebung einer Klage oder zur Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren auch am Sitz des Kunden berechtigt. Auf die Vertragsverhältnisse zwischen uns und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß des UN-Kaufrechts Anwendung.
    4. Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder dieser Verkaufsbedingungen oder eine künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung werden die Vertragsparteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen oder nicht durchführbaren Bestimmung entspricht.